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Die Gebühren für Einzel- und Gruppenunterricht - wöchentlich und 2-wöchentlich sind Monatspreise, Einzeltermine  sind einmalig im Voraus oder zu Beginn der Unterrichtseinheit zu zahlen, 10-Stunden-Pakete einmalig im Voraus.

Die Gebühren entsprechen den Honorarstandards des Deutschen Tonkünstlerverbands-

zahlbar per SEPA-Einzugsermächtigung - Paypal - Banküberweisung oder bar

Download:  

mit click auf den jeweiligen Button lassen sich die entsprechenden Dokumente im pdf-Format laden:

Vertragsvorlage                      Gebührenübersicht (Stand 01.04.2023)             Sepa - Gebühreneinzug

Betreff: Kopiergebühr für Musikschulen

 

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte) hat die Musikschule Musik Studio Weststadt aufgefordert, für Schüler eine Kopier-Lizenz zu erwerben. Mit dieser Lizenz wird das Kopieren von Noten und Materialien, das Abspielen von Tonträgern im Unterricht und Aufführen von Musikstücken bei öffentlichen Konzerten, wie zum Beispiel unserem Schulfest beim Heidelberger Herbst, erlaubt.

Diese Lizenz kostet pro Schüler 16.- Euro zzgl. 7 % Umsatzteuer im Jahr und erlaubt uns:

  • ausgesuchte Noten zusammenzustellen und die Unterrichtsliteratur zu ergänzen

  • Musikwünsche aus Unterrichtswerken herauszukopieren 

  • vergessene Noten nach zu kopieren

  • Arbeitsblätter zu erstellen und auszugeben

  • Tonträger im Unterricht und zum Üben zu Hause zu nutzen

  • digital Noten herunterzuladen

  • öffentliche Konzerte zu veranstalten

  • Noten auch aus mitgebrachten Kopien zu spielen

...und erspart Ihnen zusätzliche Anschaffungen von Notenmaterial!

Kreativer, moderner und individueller Unterricht lebt von der Vielfalt der Musik. Die Musikschule Musik Studio Weststadt und dessen Lehrkräfte verfügen über eine sehr große Musik- und Noten-Bibliothek, die auf Grund des Kopierschutzes leider sonst künftig nicht ausgeschöpft werden könnte. Dies werden wir mit dem Erwerb der Lizenz zum Kopieren ändern und sparen Ihnen somit die Anschaffung von zusätzlicher Unterrichtsliteratur.

Der Lizenzbeitrag inklusive einer geringfügigen Kopiergebühr (Papier, Toner und Wartung) in Höhe von 19.- Euro, wird einmal im Jahr am 1. Februar von der Musikschule eingezogen und der Lizenzanteil an die GEMA weitergeleitet. Eine vorzeitige Beendigung des Unterrichtsvertrages erlaubt keine anteilige Rückzahlung der Lizenz- und Kopiergebühren.

Der Zusatz zur Verpflichtung der Zahlung der GEMA Lizenzgebühren sowie Kopiergebühren wird ab sofort in unseren Unterrichtsvertrag übernommen und verpflichtet Schülerinnen und Schüler zur jährlichen Zahlung. Bei Mehrfachbelegung ist nur eine Lizenz- und Kopiergebühr zu bezahlen.

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