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Unterrichtskonditionen  - Bestandteil eines Unterrichtsvertrags.

 Vertragsformular (click zum Download

 

1.  Der Unterricht findet in den Räumen  von "die Gitarrenschule Heidelberg" oder als
      Online-Unterricht statt. 

2.   Die Dauer des Unterrichts richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Zeiten.

      Die Vertragslaufzeit richtet sich nach Semestern  

 
         01.April - 30.September  und     

         01.Oktober-31.März.

3.    Jedes Semester hat 18 Unterrichtstermine, im 2-Wochen-Turnus sind es 9 Termine.

       In den Baden-Württembergischen Schulferien und an gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht         statt.

4.    Der Unterrichtsvertrag ist unbefristet. Er verlängert sich jeweils um ein Semester. Eine Kündigung             ist jeweils zum Semesterende möglich. Sie bedarf der Schriftform und muss spätestens 4 Wochen             vor Semesterende erfolgen.

       Bei Umzug  in eine andere Stadt kann vorzeitig zum 1. des übernächsten Kalendermonats gekündigt         werden.

5.   Die ersten 4 Unterrichtswochen sind Probewochen. Innerhalb dieser Zeit kann der

       Unterrichtsvertrag ohne Angabe von Gründen gekündigt werden.

6.    Die Unterrichtsgebühr ist eine Semestergebühr und ist in 6 gleichen Teilen monatlich im Voraus                 jeweils bis zum 5. des laufenden Monats zu entrichten. Als Zahlungsmöglichkeit besteht:

       

       □   SEPA - Einzugsermächtigung (empfohlen)

       □ Banküberweisung (Dauerauftrag) auf das

        Konto:  IBAN DE77 6709 2300 0033 4763 29

      □ Paypal-Überweisung (für Online -Unterricht obligatorisch, ebenfalls empfohlen für 
        Einzelstundenvereinbarung) Das PayPal Konto ist mit der Email-Adresse verbunden.

        (paypal button)

 

       Die Gebühren richten sich nach der aktuellen Gebührentabelle

7.    Bei Unterrichstabsagen seitens  der Schüler werden keine Gebühren erstattet.  Ausnahme: Bei                    ärztlich attestierten Krankheitsfällen, die länger als 2 Wochen andauern, wird von der 3. Fehlwoche          an rückerstattet. 

8.    Bei Verhinderung des Lehrers wird der Unterricht nach Vereinbarung nachgeholt oder von einer                Vertretung erteilt oder, falls das nicht möglich ist, werden gezahlte Gebühren anteilig rückerstattet.

9.    Nebenabreden zum Vertrag können gegebenenfalls schriftlich vereinbart werden.

10.  Datenschutzrichtlinien sind auf der Homepage www.musikschule-heidelberg.com unter Impressum          einzusehen.

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